Epilepsie und Fahrtauglichkeit
Das am 27.12.2010 in der Gazzetta ufficiale (n.301) veröffentlichte Ministerialdekret zur Fahrtauglichkeit bei Epilepsie ist am 11.1.2011 in Kraft getreten. Menschen mit Epilepsie können wieder ans Steuer, wenn sie ein Jahr lang keinen Anfall mehr erlitten haben. In speziellen Fällen ist die Beobachtungszeit sogar noch kürzer, beispielsweise bei sogenannten provozierten epileptischen Anfällen. Falls sich nach längerer Anfallsfreiheit im Rahmen eines ärztlich vereinbarten Ausschleichversuches ein epileptischer Anfall ereignet, können Betroffene nun schon nach drei Monaten wieder am Straßenverkehr teilnehmen. Früher sah der Gesetzgeber eine Beobachtungszeit von mindestens zwei Jahren vor.
Besonders erfreulich ist, dass das Konzept der Heilung erstmals vorgesehen ist. Wer für über 10 Jahre ohne Therapie anfallsfrei ist, gilt als geheilt und ist uneingeschränkt fahrtauglich. Dies gilt sogar für das Lenken von Fahrzeugen der Gruppe 2 (C, E etc.).