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Epilepsie und Fahrtauglichkeit - EPINET - Meran - Südtirol
 

Epilepsie und Fahrtauglichkeit

 
Das am 27.12.2010 in der Gazzetta ufficiale (n.301) veröffentlichte Ministerialdekret zur Fahrtauglichkeit bei Epilepsie ist am 11.1.2011 in Kraft getreten.
Menschen mit Epilepsie können wieder ans Steuer, wenn sie ein Jahr lang keinen Anfall mehr erlitten haben. Bisher sah der Gesetzgeber eine Beobachtungszeit von mindestens zwei Jahren vor. In speziellen Fällen ist die Beobachtungszeit sogar noch kürzer, beispielsweise bei sogenannten provozierten epileptischen Anfällen.
Falls sich nach längerer Anfallsfreiheit im Rahmen eines ärztlich vereinbarten Ausschleichversuches ein epileptischer Anfall ereignet, können Betroffene nun schon nach drei Monaten wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Besonders erfreulich ist, dass das Konzept der Heilung erstmals vorgesehen ist. Wer für über 10 Jahre ohne Therapie anfallsfrei ist, gilt als geheilt und ist uneingeschränkt fahrtauglich. Dies gilt sogar für das Lenken von Fahrzeugen der Gruppe 2 (C, E etc.).

Die Approbation des neuen Gesetzes zur Fahrtauglichkeit bei Epilepsie ist das Ergebnis langer Verhandlungen. Der Präsident der ital. Liga gegen Epilepsie (LICE), Prof. Ettore Beghi, hat dabei wesentlich dazu beigetragen, die europäische Richtlinie an die italienische Gesetzeslage anzupassen.
 
 
epinet
 
 
 

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Kommentare

 
Guten Tag, man erhält den Führerschein mach einem Jahr ohne epileptischen Anfall, richtig? Auch wenn man das Medikamente gegen Epilepsie immer nehmen muss. Also trotz Medikation?
 
Brigitte
 
 
 

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Seit Einführung des neuen Dekretes, kann von der Führerscheinkomission der Führerschein für bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Dies ist in erster Linie für Betroffene, die bereits jahrzehntelang anfallsfrei sind eine große Erleichterung.
 
epi71
 
 
 

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